Diese Seite ist ein Online-Manuskript eines literarischen Projekts!Vorsicht! Der nachfolgende, beschriebene Staat existiert nicht! Er ist nur ein Fantasiestaat! Alle Inhalte sind fiktiv!

Die Verfassung der Uchihafederation

Das bestehende System aus dem dreiköpfigen Dreibund(eingeschlossen dem Kaiser), dem Dreißigköpfigen Senat, und der Verfassung kann nicht geändert werden. Der Kaiser kann nicht abgesetzt werden und die Verfassung kann nicht geändert werden .

Wenn vor einem Textteil eine Zahl mit Punkt dahinter steht, zählt dieser Textteil bis zur nächsten Zahl mit Punkt dahinter als Paragraph.

Wenn von der männlichen oder weiblichen Form eines Wortes die Rede ist, werden damit alle Subjekte(damit sind Menschen, Hybride oder Arten, die mindestens genauso oder ähnlichintelligent sind wie der Durchschnittsmensch), die Bürger der Uchihafederation sind, gemeint. Nur solche Subjekte(wie oben beschrieben) können Bürger der Uchihafederation sein oder werden. Genaueres regeln entsprechende Gesetze.

1. Der Kaiser hat ein Veto-Recht, was die Entscheidungen im Dreibund anbelangt. Alle Entscheidungen werden vom Dreibund durch eine einfache Mehrheit gefällt, sofern der Kaiser nicht sein Veto einlegt. Wenn der Kaiser sein Veto einlegt, bestimmt der dreißigköpfige Senat durch eine einfache Mehrheit. Dennoch wird gewünscht, der Kaiser möge sein Veto nur dann einlegen, wenn er die Entscheidung des Dreibunds als Untragbar empfinde und er kann nie mehr als drei Vetos im Jahre einlegen.

2. Über eine Entscheidung, kann, nachdem der Dreibund oder der Senat darüber entschieden haben, frühestens nach einem halben Jahr neu befunden werden.

3. Der Kaiser bestimmt selbst seinen Nachfolger, allerdings muss der Nachfolger Bürger der Uchihafederation sein. Die beiden anderen Mitglieder des Dreibunds werden nach 5 Jahren neu gewählt.

4. 21 der 30 Senatoren werden ebenfalls nach 5 Jahren neu gewählt, allerdings immer erst nachdem 2 Jahre der Amtszeit der Mitglieder des Dreibunds(ohne Kaier, da dieser lebenslänglich dieses Amt bekleidet) verstrichen sind. Jedes Mitglied des Dreibunds schickt bei Neuwahlen der Senatoren selbst drei Mitglieder in den Senat, diese haben wie die anderen Senatoren eine Amtszeit von 5 Jahren und werden bei der nachfolgenden Senatorenwahl durch die eventuell neuen Dreibundsmitglieder neu bestimmt, oder neu in den Senat geschickt.

5. Der Kaiser kann den Notstand ausrufen, in dem bestimmte, als solche deklarierte Paragraphen, außer Kraft gesetzt werden. Der Notstand hält 45 Tage an, sofern der Kaiser ihn nicht früher beendet.Sollte der Notstand bereits 45 Tage angedauert haben, braucht es eine einfache Mehrheit im Dreibund, um den Notstand um ein halbes Jahr zu verlängern. Nachdem halben Jahr wird der Notstand mit einer einfachen Mehrheit im Dreibund um ein weiteres halbes verlängert. Die maximale Dauer des Notstandes beträgt 5 Jahre. Sollten diese 5 Jahre ausgeschöpft sein, gibt es Neuwahlen. Nach diesen kann der Notstand erneut ausgerufen werden.

6. Mitgliedsstaaten können nicht aus der Uchihafederation austreten.

7. Jeder Bürger der Uchihafederation hat eine Stimme bei den Wahlen der Senatoren oder bei den Wahlen der Mitglieder des Dreibunds(Nur der Kaiser kann nicht gewählt werden).

8. Kein Bürger der Uchihafederation kann ausgebürgert, abgeschoben, geopfert, oder ausgeliefert werden.

9.Körperliche Folter ist untersagt.

10. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seines undefinierbaren Geschlechts, seines Alters, seines Aussehens, seiner Behinderung, seiner Weltanschauung, seiner Meinung oder seiner Religion diskriminiert werden. Benachteiligt dürfen diese Personen aber werden, sofern dafür eine logische Erklärung vorliegt.

11. Jeder Bürger der Uchihafederation hat das Recht auf eine Wohnung sowie genügend Geld um zu überleben. Kein Bürger der Uchihafederation darf Hunger oder Durst leiden und die Gesundheit eines Jeden, der Bürger der Uchihafederation ist, darf nicht gefährdet werden(sofern die Person keine Krankheiten hat, durch die ihre Gesundheit gefährdet wird). Niemand darf Kälte oder Hitze erleiden, durch die die Gesundheit der Person merklich angegriffen wurde. Der Staat hat nur dann für das in diesem Paragraphen Genannte Sorge zu tragen, wenn er wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Im Notstand fällt alles, was in diesem Paragraphen genannt wurde, weg.

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